Ihre Spende kommt an!

Mit Ihrer Hilfe setzen wir uns für das Wohlergehen der uns anvertrauten Menschen ein – vielfältig, zügig und unbürokratisch. Die eingeworbenen finanziellen Mittel sichern die Leistungen, die über die „normale Grundversorgung“ hinausgehen – sie ermöglichen es uns, die Gesundheitsversorgung nachhaltig zu stärken.

Ihre Spende in guten Händen

Entscheidende Voraussetzungen für die Bitte um Spenden sind Vertrauen, Seriosität und Transparenz. Für uns ist es selbstverständlich, die Verwendung der Spendenmittel offenzulegen.

Der Jahresabschluss der St. Anna-Klinik wird jährlich durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.

Wir halten uns an folgende Grundsätze:

  • Spenden werden entsprechend dem Zweck, für den sie eingeworben wurden, verwendet. Der Spendenzweck wird unmissverständlich beschrieben.
  • Wir zahlen grundsätzlich keine Provisionen oder andere Erfolgsbeteiligungen bei der Vermittlung von Spenden.
  • Die Achtung der Menschenwürde steht bei allen Maßnahmen zur Werbung von Spendenmitteln im Mittelpunkt.

Darüber hinaus gilt:

  • Unsere Spender sind frei in ihrer Entscheidung, ob sie die St. Anna-Klinik unterstützen möchten.
  • Den Wünschen unserer Spender hinsichtlich einer Kontaktaufnahme oder der Zusendung von Informationsmaterial kommen wir immer nach.
  • Eine Zweckbindung von Spenden ist möglich. Wir verwenden Spenden immer entsprechend dem Spenderwillen.

Gutes tun und steuerliche Vorteile erhalten!

Mit Ihrem Engagement unterstützen Sie unser Krankenhaus – und beim Finanzamt können Sie Ihre Spende von der Steuer absetzen, so dass Sie steuerliche Vorteile erhalten.

Die St. Anna-Klinik ist als gemeinnützig anerkannt. Daher fallen bei Zuwendungen weder Schenkung- noch Erbschaftsteuer an. Somit kommt das von Ihnen zur Verfügung gestellte Kapital – egal ob zu Lebzeiten oder per Testament – ungeschmälert dem guten Zweck zugute.

Der Gesetzgeber gewährt außerdem bei Zuwendungen an die St. Anna-Klinik einen Steuervorteil für den Spender. Zuwendungen können als „Sonderausgaben“ vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Als Privatperson können Sie Zuwendungen an die St. Anna-Klinik jährlich bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen. Bei Unternehmensspenden (Gewerbetreibende i. S. d. EStG) sind es entweder 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu  4 ‰ der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Werden in einem Kalenderjahr diese Obergrenzen überschritten, werden die darüber hinausgehenden Beträge unbegrenzt auf die Folgejahre übertragen. Körperschaften i. S. d. KStG können Zuwendungen bis zu 20 % des Einkommens oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als abziehbare Aufwendungen geltend machen.

Häufig gestellte Fragen

Sie überlegen die St. Anna-Klinik durch Ihre Spende zu unterstützen und haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Hier finden Sie unsere Antworten auf häufig gestellten Fragen.

Wie kann ich die St. Anna-Klinik unterstützen?

Sie haben die Möglichkeit, die St. Anna-Klinik mit einer zweckgebundenen oder zweckungebundenen Spende zu unterstützen. Möchten Sie unsere Projekte oder einzelne Fachabteilungen dauerhaft unterstützen, werden Sie einer unserer Dauerspender! Gerne unterstützen wir Sie auch bei eigenen Spendenaktionen oder Spenden zu besonderen Anlässen. Unternehmen bieten wir  unterschiedliche  Möglichkeiten des Engagements und wenn Sie über eine Großspende oder eine Einsetzung des Krankenhauses im Rahmen Ihres Testamentes nachdenken, stehen wir Ihnen jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Ebenso kann die St. Anna-Klinik durch die Zuweisung von Geldauflagen oder Bußgeldern bedacht werden.

Wenn ich für einen bestimmten Zweck spende – wird meine Spende auch dort eingesetzt?

Ja, die St. Anna-Klinik steht dafür ein, dass Ihre Spende dort ankommt, wo Sie die Spende eingesetzt wissen möchten.

Welche Wege, zu spenden, kann ich wählen?

Sie haben die Möglichkeit, per Überweisung oder online zu spenden. Wenn Sie sich für eine Onlinespende über unsere Website entscheiden, stehen Ihnen verschiedene Zahlungswege zur Verfügung (Lastschrift, PayPal, Kreditkarte).

Wenn Sie Dauerspender werden und die St. Anna-Klinik regelmäßig unterstützen möchten, können Sie uns eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen oder einen Dauerauftrag einrichten. Ihren Spendenbeitrag können Sie jederzeit anpassen oder kündigen. Kontaktieren Sie uns gerne unter 0221 974514-8668 oder gutes-tun@cellitinnen.de für weitere Informationen.

Erhalte ich eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) für meine Spende?

Sehr gerne senden wir Ihnen im Anschluss an Ihre Spende automatisch eine  Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zu. Bitte teilen Sie uns dazu Ihre Adresse mit. Gerne können Sie diese bereits auf Ihrem Überweisungsträger angeben. Unsere Dauerspender, die uns per Lastschrifteinzugsermächtigung regelmäßig unterstützen, erhalten ihre Jahreszuwendungsbestätigung automatisch am Anfang  des Folgejahres.

Kann ich meine Spende steuerlich geltend machen?

Ja, Sie können Ihre Spende an die St. Anna-Klinik steuerlich geltend machen. Dafür erhalten Sie von uns zeitnah und automatisch eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zugeschickt. Bitte denken Sie daran, uns für diesen Zweck Ihre aktuelle Adresse mitzuteilen.

Meine Kontaktdaten haben sich geändert. Wie kann ich diese mitteilen?

Wenn sich Ihre Kontaktdaten geändert haben und Sie uns diese mitteilen möchten, freuen wir uns über Ihren Anruf unter 0221 974514-8668, Ihre E-Mail an gutes-tun@cellitinnen.de oder Ihre postalische Mitteilung an die Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria – Leitung Philanthropie, Graseggerstr. 105, 50737 Köln

Ihre Ansprechpartnerin

Michaela N. Malobicky

Leitung Philanthropie

Tel.: 0221 974514-8668
E-Mail: gutes-tun@cellitinnen.de

Sie haben Fragen?

Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um gemeinsam mit Ihnen das für Sie passende Projekt und die für Sie geeignete Form des Engagements zu finden.

Spendenkonto

Mit Ihrer Spende sichern Sie unsere Arbeit langfristig.

IBAN
DE59 3702 0500 0001 0133 02

Bank
Bank für Sozialwirtschaft

BIC
BFSWDE33XXX