Mein Erbe tut Gutes

Immer mehr Menschen wollen mit einem Teil ihres Erbes einen guten Zweck unterstützen. Aber viele wissen nicht, wie man genau für einen guten Zweck vererbt. Manche glauben, dass sie nur mit großen Vermögen Gutes tun können. Das ist nicht richtig! Auch kleinere Summen helfen wirkungsvoll.

Gutes bewirken – Eine Tat, die bleibt

Wenn man seine Angehörigen gut versorgt weiß oder aber keine weiteren Angehörigen hat, warum dann nicht eine gemeinnützige Einrichtung wie z.B. die St. Anna-Klinik im Testament bedenken? Sie stärken damit das Gesundheitswesen in Ihrer Nachbarschaft und unterstützen uns dabei, die optimale Patientenversorgung nachhaltig zu sichern.

Zukunft gestalten

Jedem Menschen liegen in seinem Leben Werte und Dinge am Herzen, für die er sich tagtäglich einsetzt. Doch die Wenigsten denken darüber nach, was mit diesen Dingen und Wertvorstellungen nach dem eigenen Leben geschieht.

Ein Erbe für den guten Zweck unterstützt unsere wichtige Arbeit wirkungsvoll! Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mit ihrem Erbe nachhaltig Gutes tun! möchten.

Testament

Wer einen guten Zweck unterstützen möchte, braucht ein Testament!

Mit einem Testament schaffen Sie Klarheit, sorgen für Familie und Freunde vor und setzen Ihr Zeichen – weit über Ihre Lebenszeit hinaus. Gleichzeitig schenken Sie sich die Gewissheit, alles rechtzeitig geregelt zu haben. Zudem können Sie so gezielt die gemeinnützige Einrichtung unterstützen, die Ihnen am Herzen liegt.

Einige grundlegende Hinweise hierzu:

Fehlt ein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge ein

Verstirbt ein Mensch, so geht sein gesamtes Vermögen wie auch seine Verpflichtungen auf den oder die Erben über. Ist kein Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt allein Blutsverwandte, Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner und Adoptivkinder. Existieren keine Personen, welche einen Anspruch auf den Nachlass haben, tritt der Staat als Erbe auf.

Nur ein Testament oder ein Erbvertrag setzen diese Regelung außer Kraft und ermöglichen individuelle Gestaltungsfreiheit. Der Erblasser kann durch eine Testamentsspende sicherstellen, dass sein Vermögen auch nach seinem Ableben etwas Gutes bewirkt. Dabei steht es ihm grundsätzlich frei, wen er mit seinem Vermögen bedenkt.

Die richtige Bezeichnung – Erbe oder Vermächtnis

Den Unterschied sollte jeder kennen, der Gutes hinterlassen möchte: Wer zum Erben bestimmt wird, der übernimmt nicht nur Vermögen, sondern auch Verbindlichkeiten und Schulden. Soll nur ein Teil des Vermögens zugunsten eines guten Zwecks bestimmt werden, ist ein Vermächtnis der beste Weg.

Beim Vermächtnis wird nur ein bestimmter Geldbetrag, ein Gegenstand oder eine Immobile für den guten Zweck bestimmt. Die Erben müssen dieses Vermächtnis dann im Erbfall an die gemeinnützige Einrichtung aushändigen.

Wichtig: Im Testament muss immer klar erkennbar sein, wer als Erbe eingesetzt wird und wer ein Vermächtnis erhält.

Wichtig für alle, die keine Angehörigen haben: Als Erben kümmern sich gemeinnützige Einrichtungen nach vorhergehender Absprache auch um die Wohnungsauflösung, Bestattung und die Grabpflege – respektvoll, ganz nach den individuellen Wünschen.

Die passende Form

Ein handschriftliches Testament aufzusetzen, ist einfach! Papier, Stift und das Einhalten nur weniger Formvorschriften – mehr braucht es nicht, um ein Testament aufzusetzen.

Es muss komplett handgeschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Änderungen, Nachträge und Widerrufe sind jederzeit möglich. Wer komplexe Regelungen treffen möchte, sucht sich besser fachkundigen Rat bei einem Anwalt oder Notar.

Wichtig: Richtig aufbewahrt ist ein Testament dort, wo es sicher und schnell gefunden wird. Ratsam ist auch die Hinterlegung beim Amtsgericht.

Die Formulierung

Erbe

Wenn Sie überlegen, die Arbeit der St. Anna-Klinik mit einer Erbschaft zu unterstützen, so könnte eine Formulierung wie folgt aussehen:
„Hiermit setze ich die St. Anna-Klinik, Vogelsangstraße 106, 42109 Wuppertal-Elberfeld als meinen Erben ein“.

Vermächtnis

Wenn Sie überlegen, die Arbeit der St. Anna-Klinik mit einem Vermächtnis zu unterstützen, so könnte eine Formulierung wie folgt aussehen:
„Aus meinem Erbe soll ein Betrag von [Zahl] EUR / die Immobilie [genaue Bezeichnung] als Vermächtnis an die St. Anna-Klinik, Vogelsangstraße 106, 42109 Wuppertal-Elberfeld gehen.“

Das Testament hinterlegen

Und wo soll ich es aufbewahren? Diese Frage stellen sich Menschen, die ihr Testament selbst geschrieben haben. Schließ­lich möchten sie, dass das Dokument im Todes­fall gefunden wird. Sehr sicher ist die Aufbewahrung des Testaments beim Nach­lass­gericht. Stirbt der Verfasser, teilt das Geburts­standes­amt dem Nach­lass­gericht den Tod mit. Dieses öffnet das Testament und benach­richtigt Erben und andere darin berück­sichtigte Personen.

Sie benötigen folgende Unterlagen:
  • Ihr Testament
  • Ihren Personal­ausweis
  • Ihre Geburts­urkunde
  • 93 Euro
Schritt 1

Ermitteln Sie, welches Amts­gericht für Ihren Wohn­ort zuständig ist. Denn dort ist das Nach­lass­gericht angesiedelt. Sind Sie unsicher, welches Amts­gericht für Sie zuständig ist, hilft Ihnen eine Suche im Internet.

Schritt 2

Sie müssen beim Amts­gericht einen Antrag auf Hinterlegung stellen. Das Antrags­formular gibt es oft auf der Internetseite des Gerichts. Sie können den Antrag aber auch im Gericht ausfüllen.

Schritt 3

Rufen Sie beim Amts­gericht an und fragen Sie, ob Sie einen Termin benötigen. Nehmen Sie zum Termin nicht nur Ihr Testament, sondern auch Ihren Personal­ausweis und Ihre Geburts­urkunde mit. Die Kosten sind unabhängig vom Vermögen des Testierenden. Die Aufbewahrung kostet einmalig 75 Euro. Sie erhalten vom Gericht einen Hinterlegungs­schein für Ihr Testament. Außerdem wird das hinterlegte Schrift­stück im Zentralen Testaments­register der Bundes­notarkammer erfasst. Dies kostet weitere 18 Euro.

Alternativen zum Testament

Schon zu Lebzeiten kann man Teile seines Vermögens an eine gemeinnützige Einrichtung verschenken, sie in der Lebensversicherung begünstigen oder verfügen, dass ein Kontoguthaben im Todesfall übertragen wird. Auch die Stiftung von Vermögen kann interessant sein.

Kleine Beträge können Großes bewirken

Auch wenn das Vermögen nicht groß ist, lässt sich mit einem Testament Gutes bewirken. Schon 1.000, 2.000 oder 5.000 Euro unterstützen die Arbeit gemeinnütziger Einrichtungen wirkungsvoll und nachhaltig.

Steuerliche Vorteile

Die St. Anna-Klinik ist als gemeinnützig anerkannt. Daher fallen weder Schenkung- noch Erbschaftssteuer an. Somit kommt das von Ihnen zur Verfügung gestellte Kapital – egal ob zu Lebzeiten oder per Testament – ungeschmälert dem guten Zweck zugute.

Sprechen Sie mit uns!

Sie erwägen ein Testament zu machen und haben dazu noch Fragen? Sie wollen krankenhausintern eine bestimmte Klinik – eine Fachabteilung – oder ein Projekt unterstützen? Gerne klären wir mit Ihnen alle Details. Wir sichern Ihnen zu, dass wir alle aus Erbschaften vereinnahmten Spenden gewissenhaft genau für den zugedachten Zweck verwenden.

Ihre Ansprechpartnerin

Michaela N. Malobicky

Leitung Philanthropie

Telefon 0221 974514-8668
E-Mail gutes-tun@cellitinnen.de

Sie haben Fragen?

Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um gemeinsam mit Ihnen das für Sie passende Projekt und die für Sie geeignete Form des Engagements zu finden.

Spendenkonto

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